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Zu den Prüfungen zugelassen wird, wer den eidgenössischen Fachausweis zu Gebäudereinigungs-Fachfrau/Fachmann erlangt hat, oder wer über den Fachausweis «Certificat Professionel» ausgestellt durch die «Association vaudoise des entrepreneurs en nettoyage AVEN» und der «Ecole professionelle de la société industrielle et commerciale EPSIC» (gültig bis 31.12.1989) verfügt.
Wer den Nachweis erbringt, dass er nach dem Bestehen der Berufsprüfung mindestens zwei Jahre in der Gebäudereinigungsbranche tätig war. |